Kein Lebenslauf in Dissertationen aus Datenschutzgründen?

Wenn ich eine Dissertation anschaue, dann lese ich gleich nach der Zusammenfassung den Lebenslauf des Verfasser: Welchen Ausbildungsweg hat der Doktorand genommen? In welchem Umfeld entstand die wissenschaftliche Arbeit? Welche Arbeitsgruppen, welche langfristigen Forschungsvorhaben stehen dahinter?
Das ist nicht nur Neugier, sondern hilft auch bei der Einordnung der Ergebnisse innerhalb des Wissenschaftsbetriebs. Erst mit diesen Informationen lebt die Dissertation, erst damit erhalte ich einen Eindruck des Gesichtskreises, in dem die neuen Erkenntnisse gewonnen wurden.

Und das ist nun vorbei.
„Aus Gründen des Datenschutzes“ wird in Promotionsordnungen kein publizierter Lebenslauf mehr gefordert – es wird vielmehr von einer Veröffentlichung abgeraten. Als ob nicht ein Mensch mit seinem Leben dahinter stünde. Schade. Ist mir zu starr, zu unlebendig, zu wenig menschlich.
Eine Dissertation soll eine persönliche Lebensleistung sein. Damit sollte sie auch zumindest eine Beschreibung des wissenschaftlichen Werdegangs des Doktoranden enthalten.